SUPERVISION ...
... für Auszubildende und praktizierende
HomöopathenInnen
Supervision gilt inzwischen auch unter erfahrenen
HomöopathenInnen als wichtiges Instrument bei komplizierten
Behandlungsverläufen in der Praxis. Für TherapeutenInnen ist
Supervision schon jetzt ein regelmäßiger Bestandteil ihrer
Fortbildung.
Um sich für das zentrale Therapeutenregister zu
bewerben, fordert die Qualitätskonferenz des BKHD e. V. nach einer
qualifizierten Ausbildung mit Abschlussprüfung eine dreijährige
Supervision. Diese soll den angehenden HomöopathenInnen eine Hilfe
und Begleitung während der ersten Praxisjahre sein.
Ziele der Supervision:
- Vertiefung des erlernten Ausbildungswissens
- Optimierung der eigenen Arbeitsweise
- Fehlerminimierung
- Effizientes Therapieren
- Rollenverständnis als BehandlerIn
- Praxismanagement
- Qualitätssicherung und Qualitätsdokumentation
Ablauf der Supervision:
2 chronische Behandlungsfälle beobachtet über
mindestens 9-12 Monate werden von den SupervisandenInnen pro Jahr
vorgestellt. Anhand dieser wird die Arbeitsweise analysiert und
dokumentiert.
Formen der Supervision:
- Einzelsupervision 2 Stunden / 2 UE / 1
Behandlungsfall
- Gruppensupervision 2 Stunden / 2 UE je
TeilnehmerIn / 1 Behandlungsfall
Zum Beispiel: Bei 8 Stunden / 8 UE verfügbarer Zeit
ergibt sich eine Gruppengröße von 4 TeilnehmernInnen
Schweigepflicht:
Die Teilnehmenden unterliegen bezüglich aller Fälle
absoluter Schweigepflicht. Ton- oder audiovisuelle Aufnahmen sind
nicht gestattet.
Termine:
- Einzelsupervision nach Absprache
- Gruppensupervision Samstag oder
Sonntag 6 Termine im Jahr nach Absprache
Kosten:
- Einzelsupervision € 120,-
- Gruppensupervision als
SupervisantIn mit Fallvorstellung für 8 UE € 180,-
- Gruppensupervision als
GasthörerIn ohne Fallvorstellung für 8 UE € 100,-
Ort:
Seminarraum meiner Praxis in 51069 Köln, An der
Müllerwiese 10
Anmeldungen bitte nach persönlicher Absprache unter
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